„Fußgängerzone Deutzer Freiheit ist voraussichtlich rechtswidrig“

Mit dieser Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts gab es vorerst einen Rückschlag für die dringend notwendige Verkehrswende in Köln.

Als Bürgerinitiative Deutzer (Auto-)Freiheit bedauern wir sehr, dass die Deutzer Freiheit in absehbarer Zeit wieder für den Autoverkehr geöffnet wird. Da es sich bei dem Gerichtsurteil nicht um eine inhaltliche Bewertung oder Ablehnung der autofreien Straße an sich handelt, sondern um die Feststellung eines möglichen Verfahrensfehlers, sind wir aber zuversichtlich, dass die Deutzer Freiheit in naher Zukunft wieder autofrei wird – diesmal dann dauerhaft.

Sehr viele Deutzer*innen und Besucher*innen unseres Veedels haben die autofreie Deutzer Freiheit in den letzten Monaten so positiv erlebt wie nie zuvor. Das zeigen auch die unterstützenden Statements: https://deutzautofrei.de/

Es darf kein dauerhaftes Zurück geben zur Zeit vor dem Verkehrsversuch.

Wir bleiben dran!