Statement von

Roger M.

Wohnort: Deutz
Alter: 70

Was steht bei der Verkehrsberuhigung Deutzer Freiheit gegenüber: Lebensraum bürgerfreundlich gestalten und umweltbewußt agieren vs. Autofreiheit und Geschäftsinteressen.

Zunächst ist festzuhalten, dass der Versuch auf rechtlich tönernen Füßen stand, auch wenn jetzt keine eindeutige rechtliche Entscheidung gefallen ist. Die Aussage stimmt nicht, es sei rechtswidrig gehandelt worden.

Warum eine Umsatzvergleichsanalyse von niemandem gemacht wurde, das ist nicht klar.
Einen Beweis für das Hauptargument der Umgestaltungsgegner gab es und gibt es nicht, dass es Umsatzeinbußen gegeben haben soll. Mit der inhaltlichen Begründung des Gerichts hat das auch gar nichts zu tun.

Dass eine Entwicklung in Richtung Verkehrsberuhigung und partieller Abschied von Auto-Mobilität wünschenswert ist, das scheint in Anbetracht der Klima-Lage schwer zu entkräften zu sein.

Fußgängerfreundlichkeit in Innenstadtbereichen, das hat sich in den Jahren immer mehr entwickelt – andere Länder sind da weiter als wir.


Es sieht nicht so aus, dass allgemein gewünscht wäre, den Trend nicht vorankommen zu lassen. Eine erhöhte Qualität beim Aufenthalt im öffentlichen Raum – wie es auf der Deutzer Freiheit der Fall war während des Versuches – ist wohl schwer summa summarum zu bestreiten.

Der Versuch hat insofern doch Einiges an Erkenntnis gebracht. Auch wenn mangelnde Einbeziehung von Betroffenen moniert wurde und wird, so hat doch eine breite Diskussion stattgefunden. Man kann von Spaltung reden, was die Nutzer der Deutzer Freiheit angeht, aber man kann auch bemerken wollen, dass hier ein politischer Prozess unter breiter Beteiligung stattgefunden hat.

Für Zukunft ist auf ein klares Konzept zu hoffen und von den Befürwortern einer Umgestaltung zu setzen, dass die Interessenlagen möglichst vieler Akteure auf der Deutzer Freiheit einerseits berücksichtigt und anderseits zukunfsgewandt bleibt, insbesondere im Hinblick auf die menschengemachte Klimaveränderung.

„Fußgängerzone Deutzer Freiheit ist voraussichtlich rechtswidrig“:

 

Mit dieser Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts gab es vorerst einen Rückschlag für die dringend notwendige Verkehrswende in Köln.

Als Bürgerinitiative Deutzer (Auto-)Freiheit bedauern wir sehr, dass die Deutzer Freiheit in absehbarer Zeit wieder für den Autoverkehr geöffnet wird. Da es sich bei dem Gerichtsurteil nicht um eine inhaltliche Bewertung oder Ablehnung der autofreien Straße an sich handelt, sondern um die Feststellung eines möglichen Verfahrensfehlers, sind wir aber zuversichtlich, dass die Deutzer Freiheit in naher Zukunft wieder autofrei wird – diesmal dann dauerhaft.

Sehr viele Deutzer*innen und Besucher*innen unseres Veedels haben die autofreie Deutzer Freiheit in den letzten Monaten so positiv erlebt wie nie zuvor. Das zeigen auch die unterstützenden Statements, die uns weiterhin erreichen: https://deutzautofrei.de/statement/

Es darf kein dauerhaftes Zurück geben zur Zeit vor dem Verkehrsversuch.

Wir bleiben dran!

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